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So beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kur.

Unser Kurhaus ist Vertragspartner aller Krankenkassen nach § 111 SGBV. Daneben sind wir ein beihilfefähiges Kurhaus im Sinne des § 30 Gewerbeordnung und unterstehen gemäß § 47 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetze über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 30. März 1935 der Aufsicht des Staatlichen Gesundheitsamtes St. Wendel.

Falls Ihre Krankenkasse den Aufenthalt in unserem Haus mitfinanzieren soll, müssen Sie dort vor Antritt Ihrer Kur eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur beantragen. Die entsprechenden Kurindikationen unseres Hauses finden Sie unter „Indikationen“ oder auf der vorletzten Seite unseres Prospekts. Das hierzu erforderliche Formular fordern Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse an und übergeben dieses Ihrem Hausarzt. Dieser füllt das Formular aus, ergänzt es mit seiner Diagnose und schickt es mit einer entsprechenden Empfehlung unseres Hauses an Ihre Krankenkasse.

Geltende Bestimmungen

Derzeit haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf einen stationären Kuraufenthalt. Die von den Krankenkassen in der Regel genehmigte Dauer beträgt 3 Wochen. Dabei haben seit 2004 Patienten einen Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10 EUR pro Tag zu tragen.

Viele Krankenkassen versuchen zunächst, Sie in einem ihrer eigenen Kurhäuser unterzubringen. Gemäß § 9 des SGB haben Sie als Patient jedoch das Recht auf freie Wahl der Kureinrichtung. Machen Sie also davon Gebrauch!

Sollte Ihre Krankenkasse eine stationäre Kur ablehnen, können Sie auch im Rahmen einer ambulanten, so genannten "offenen Badekur" zu uns kommen. In diesem Fall gewährt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 8.-- bis 13.-- EUR pro Tag. Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen seit 2004 90 % der Kosten für Heilmittel (Fango, Massage usw.)